Glossar

 

ABS
Anti-Blockier-System

ABV
Automatischer-Blockier-Verhinderer

BGB
Bürgerliches Gesetzbuch

BGH
Bundesgerichtshof

CDI
Common Rail Diesel Injection

CVT
Continuous-Variable-Transmission

StPO
Strafprozessordnung

EDC
Electronic Diesel Control

EKS
Elektronisches Kupplungssystem

EOBD
On-Board-Diagnose für Europa

GDI
Gasoline Direct Injection

Glossar

 

Abweichende Halterschaft
Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter können in der Regel abweichend sein. Bei manchen Gesellschaften bewirkt die abweichende Halterschaft eine Beitragserhöhung. Bei einigen Gesellschaften ist bei abweichender Halterschaft kein Vertragsabschluß möglich.

Tragbild
zeigt dem Getriebemonteur, wie die Zähne ineinander greifen. Die Zähne hinterlassen einen Abdruck in der zuvor aufgetragenen Tuschierfarbe. Spiralkegelgetriebe: In der Mitte der Zähne rollen beide Flächen aufeinander, am Rand reiben sie.

Abgasrückführung
Entnahme eines Teil des Abgases und Zuführung zum Kraftstoffluftgemisch; Senkung der Verbrennungstemperatur und der Füllung; geringere Stickoxide!

Active Cruise Control (ACC)
Active Cruise Control (ACC) macht aus dem klassischen Tempomaten ein intelligentes System. Sensoren messen den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und regeln daraufhin automatisch die Geschwindigkeit. Das Fahrzeug hält den Sicherheitsabstand ein und beschleunigt auch, sobald sich die Distanz zum vorausfahrenden Auto vergrössert.

Werkstatt

FAQ

Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird.

Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur, und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

Sachverständiger

FAQ

Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen.

Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (nicht höher als ca. € 500,- bis € 750,-), reicht in der Regel als Schadennachweis z.B. ein von uns erstelltes Kurzgutachtent aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für ein ausführliches Gutachten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

Mietwagen

FAQ

Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. In der Regel bieten Ihnen die Meisterbetriebe der Kfz-Innung auch einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen an.

Überhöhte Preise werden nicht immer vollständig von den Versicherungen übernommen.

Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugunfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Totalschaden

FAQ

Im Falle eines Totalschadens

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nicht mehr als 30% übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräussern (z.B. an Ihre Fachwerkstatt) den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat.

Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwagenangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräussert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.

selbst Schuld

FAQ

…auch bei selbstverschuldetem Unfall

Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadenfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten, setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt, dass Sie dass Recht haben, die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.

Anwalt

FAQ

Recht auf Ihren Anwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.

So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden.

Kurz & direkt

FAQ

Die richtigen Formulare

Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung sollten Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare - Reparaturkosten-Übernahmebestätigung - und/oder - Sicherungsabtretung - verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann.

Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.