Wir erstellen für Sie eine Reparaturbestätigung, beispielsweise wenn Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert wurde
oder wenn keine Rechnung über die Reparatur vorhanden ist, auf dessen Grundlage Sie Ihre Ansprüche auf Auszahlung
zum Beispiel der Nutzungsausfallentschädigung bei der regulierenden Versicherung geltend machen können.
Des Weiteren dient die Reparaturbestätigung als Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur.
Rechnungsprüfung
Wir prüfen für Sie Reparaturrechnungen auf Erfordernis und Zuordenbarkeit der aufgeführten Rechnungspositionen in Bezug auf den reparierten Schaden.